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1. Was ist eine Selbsthilfegruppe?

Eine Selbsthilfegruppe ist ein Zusammenschluss von Menschen, die alle von der gleichen körperlichen Erkrankung oder Behinderung, der gleichen Suchterkrankung, dem gleichen psychischen oder sozialen Problem betroffen sind – entweder selbst oder als Angehörige*r.

Durch die regelmäßigen Treffen tauschen die Teilnehmer*innen Erfahrungen und Wissen aus und wollen ihre persönlichen Lebensumstände verbessern. Alle Teilnehmer*innen einer Selbsthilfegruppe sind gleichberechtigt; die Mitarbeit ist freiwillig und kostenfrei.

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2. Ist eine Selbsthilfegruppe für mich die geeignete Hilfe?

Grundsätzlich ist zu sagen: Selbsthilfegruppen verstehen sich als Ergänzung – nicht als Ersatz! – zu professioneller Hilfe und Unterstützung. Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe ersetzt keine*n Ärztin*Arzt oder Therapie.

Wer sich für eine Selbsthilfegruppe interessiert, sollte sich überlegen, ob er*sie sich mit anderen Betroffenen austauschen und während der regelmäßigen Treffen mitarbeiten will. Manchmal lässt sich diese Frage jedoch erst beantworten, wenn man etwas „Selbsthilfe-Luft geschnuppert“ hat.

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3. Welche Selbsthilfegruppen gibt es in der Region Hannover?

Der KIBIS sind über 600 Selbsthilfegruppen in der Region Hannover bekannt. Jede Gruppe arbeitet zu einem bestimmten Problem, von dem die Teilnehmer*innen betroffen sind. Das kann sein: eine körperliche Erkrankung oder Behinderung, eine Suchterkrankung, ein psychisches Problem oder ein soziales Thema.

Welche Selbsthilfegruppen aktuell bestehen, sehen Sie in der Rubrik „Gruppen“.

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4. Welche Selbsthilfegruppe ist die Richtige für mich?

Voraussetzung für die Teilnahme ist zunächst, dass Sie von dem Problem betroffen sind, zu dem eine Selbsthilfegruppe arbeitet. Zu manchen Themen bestehen mehrere Gruppen. Diese haben teilweise unterschiedliche Arbeitsschwerpunkte oder Arbeitsweisen (z. B. arbeiten die so genannten „Anonymen Gruppen“ nach einem bestimmten Konzept). Die KIBIS berät Sie gerne bei der Suche nach einer geeigneten Selbsthilfegruppe.

Oder: Probieren Sie aus, in welcher Gruppe Sie sich wohl fühlen.

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5. Kann ich über die KIBIS Selbsthilfegruppen überall in Deutschland finden?

Ja. Die KIBIS verfügt über Verzeichnisse von bundesweit arbeitenden Selbsthilfegruppen und weiteren Selbsthilfekontaktstellen in Deutschland, die Sie auch auf der Internetseite der Nationalen Kontaktstelle für Selbsthilfe www.nakos.de einsehen können.

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6. Kann ich als Angehörige*r an einer Selbsthilfegruppe teilnehmen?

Das entscheiden die Selbsthilfegruppen. Die Gruppen richten sich entweder
nur an direkt Betroffene oder an direkt Betroffene und Angehörige oder nur an Angehörige.

Ob sich eine bestimmte Selbsthilfegruppe an direkt Betroffene oder an Angehörige richtet, können Sie bei der KIBIS oder gleich bei der Gruppe erfragen.

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7. Wie nehme ich Kontakt mit einer Selbsthilfegruppe auf?

Die meisten Selbsthilfegruppen in der Region Hannover sind unter der Rubrik „Gruppen“ verzeichnet. Dort finden Sie eine*n Ansprechpartner*in für die telefonische Kontaktaufnahme oder einen Hinweis, wann und wo sich die Gruppe trifft.

Wie Sie mit einer Selbsthilfegruppe Kontakt aufnehmen können, können Sie auch durch einen Anruf bei der KIBIS erfragen.

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8. Wie viel kostet die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe?

Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe ist kostenlos – niemand muss die anderen Teilnehmer*innen bezahlen oder wird von diesen bezahlt.

Allerdings kann eine Selbsthilfegruppe geringe Ausgaben haben, die auf alle Teilnehmer*innen aufgeteilt werden (z. B. 1 bis 2 EUR pro Person für die Raummiete). Einige Selbsthilfegruppen haben sich als Verein organisiert und verlangen von ihren Mitgliedern einen Jahresbeitrag.

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9. Werden meine Probleme in der Selbsthilfegruppe vertraulich behandelt?

Ja. Die Teilnehmer*innen der Selbsthilfegruppen vereinbaren, dass keine Inhalte aus den Gesprächen und Treffen an Außenstehende weitergegeben werden.

Auch die Kontakte mit der KIBIS werden vertraulich behandelt – die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht gemäß § 5 Abs. 2 und § 41 des Bundesdatenschutzgesetzes.

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10. Wie oft treffen sich die Selbsthilfegruppen?

Über die Häufigkeit der Treffen entscheiden die Selbsthilfegruppen eigenständig. Die meisten Gruppen treffen sich wöchentlich oder 2-wöchentlich; andere aber nur einmal im Monat oder seltener.

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11. Haben Selbsthilfegruppen eine Leitung?

Fast alle Selbsthilfegruppen haben eine Gesprächsleitung für die regelmäßigen Treffen. Einige Gruppen haben dafür eine bestimmte Person ausgewählt; bei anderen Gruppen wechselt diese Aufgabe von Treffen zu Treffen.

Die Gesprächsleitung wird immer von Betroffenen übernommen – professionelle Helfer*innen (z. B. Therapeut*innen) nehmen nicht an Selbsthilfegruppen teil. Allerdings laden manche Gruppen gelegentlich Fachleute für Vorträge ein oder bitten diese um eine kurzfristige Begleitung.

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12. Wie gründe ich eine Selbsthilfegruppe?

Die KIBIS unterstützt Sie gerne dabei, andere Betroffene zu suchen und gibt Ihnen umfangreiches Informationsmaterial an die Hand. Vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Die Unterstützung durch die KIBIS ist für Sie kostenfrei.

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13. Wie finde ich einen Raum für meine Selbsthilfegruppe?

Viele Selbsthilfegruppen treffen sich z. B. in Freizeitheimen oder Räumen von Kirchengemeinden. Die KIBIS hilft Ihnen bei der Suche. Das erste Treffen einer neuen Selbsthilfegruppe kann auch in den Räumen der KIBIS stattfinden.

 

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14. Gründet die KIBIS von sich aus Selbsthilfegruppen?

Nein. Die KIBIS beachtet hierbei das Selbstverständnis von Selbsthilfegruppen, dass diese sich ausschließlich freiwillig und auf Wunsch der Betroffenen gründen. Die KIBIS unterstützt nur die Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe, wenn das von einem*einer oder mehreren Betroffenen gewünscht ist.

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15. Kann ich für ein persönliches Beratungsgespräch zur KIBIS kommen?

Ja. Wir bitten Sie jedoch, telefonisch einen Termin zu vereinbaren, damit wir uns für Sie Zeit nehmen können.

Viele Fragen lassen sich auch durch einen Anruf klären.

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16. Kann ich auch als Rollstuhlfahrer*in zur KIBIS kommen?

Ja. Bitte geben Sie aber an, dass Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, wenn Sie telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren (das Gebäude, in dem die KIBIS ihre Räume hat, ist bedauerlicherweise nur bis zur 1. Etage barrierefrei).

Hörbehinderte Menschen informieren und vermitteln wir selbstverständlich schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail).

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17. Was bedeutet KIBIS?

KIBIS steht für Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle Im Selbsthilfebereich.

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KIBIS  •  Gartenstr. 18  •  30161 Hannover (Oststadt)  •  Tel.: 0511 - 66 65 67
Telefonische Sprechzeiten: Mo, Di und Do 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr, Mi 16:00-19:00 Uhr

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