Selbsthilfeförderung für gesundheitsbezogene Gruppen nach § 20h SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen

Selbsthilfegruppen und -organisationen mit Gesundheitsbezug bekommen auf der GKV-Homepage übersichtliche und verständliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Krankenkassen/-Verbände. Die überwiegend ehrenamtliche Selbsthilfe ist eine wichtige und notwendige Ergänzung der professionellen Angebote im gesundheitlichen Versorgungsbereich. Deshalb wird die Arbeit der Selbsthilfe in Niedersachsen von den Krankenkassen auch finanziell unterstützt.

Pauschalförderung

Hier eine kleine Übersicht, was von den Krankenkassen als Pauschalförderunge übernommen wird:

  • Bezuschussung für: Miet- und Nebenkosten, Büroausstattung/-sachkosten, Regelmäßig erscheinenden Medien (z. B. Mit­gliederzeitschriften, Newsletter)
  • Fahrt- und Übernachtungskosten (Höchstbeträge festgelegt)
  • Neuanschaffungen und Ersatzbeschaffungen von PC´s / technischen Geräten
  • Telefon- und Internetgebühren (Höchstbetrag) für den Ansprechpartner der Selbsthilfegruppe
  • Kontoführungsgebühren für ein eigenes Konto der Gruppe
  • Tagungsbesuche / Fortbildungen / Gruppenleiterschulungen (Zuschuss je Veranstaltung ist auf max. drei Teilnehmer begrenzt).

Alle Antragsformulare zum Thema Pauschalförderung erhalten sie auf der Website der GKV - Selbsthilfeförderung Niedersachsen.

Diese Seite bietet nur einen kleinen Überlick über die Pauschalförderung, wenn Sie weiterführende Fragen haben gehen Sie auf die GKV-Homepage oder rufen Sie uns gerne an.

Projektförderung (kassenindividuell)

Ein förderfähiges Projekt ist

  • zeitlich und inhaltlich begrenzt
  • zielorientiert
  • geht über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinaus
  • ist klar von Routineaufgaben abgegrenzt

Projekte können auch mehrjährig bzw. überjährig laufen.

Beispiele:

  • Vorträge von Referent*innen,
  • Gruppenspezifische Informationsmaterialien,
  • besondere Aktivitäten (Modellcharakter) mit eindeutigem Gesundheitsbezug.

Die Projektförderung ist eine krankenkassenindividuelle Förderung, d.h. dass die jeweiligen Kassen die Förderung inhaltlich und strukturell selbst gestalten.

Es ist empfehlenswert, sich vor Antragsstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Die für Sie zuständige Ansprechpartner*in finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Prjektförderung finden Sie direkt auf der GKV-Homepage.


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