Selbsthilfegruppen mit Gesundheitsbezug können nach § 20h SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Klicken Sie hier.
Selbsthilfegruppen zum Thema Pflege können Selbsthilfeförderung nach § 45d SGB XI durch die Pflegekassen beantragen. Klicken Sie hier.