Selbsthilfeförderung

Selbsthilfegruppen mit Gesundheitsbezug können nach § 20h SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Klicken Sie hier.

Selbsthilfegruppen zum Thema Pflege können Selbsthilfeförderung nach § 45d SGB XI durch die Pflegekassen beantragen. Klicken Sie hier.


KIBIS  •  Gartenstr. 18  •  30161 Hannover (Oststadt)  •  Tel.: 0511 - 66 65 67
Telefonische Sprechzeiten: Mo, Di und Do 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr, Mi 16:00-19:00 Uhr

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